Jetzt mit Easy Driver alle Klassen lernen

Die Fahrschule Easy Driver in Hagen ist eine etablierte und angesehene Fahrschule, die bereits seit vielen Jahren auf dem Markt ist. Easy Driver bietet ein umfassendes Angebot an Führerscheinklassen in Deutschland und ermöglicht es sowohl Anfängern als auch erfahrenen Fahrern, ihre Fahrlizenz für sämtliche Fahrzeugklassen zu erwerben. Dazu gehören Führerscheine für Autos (Klasse B), Motorräder (Klassen AM, A1, A2, A), Lastkraftwagen (Klassen C, CE) und Busse (Klasse D).

Die erfahrenen Fahrlehrer und das engagierte Team sorgen für eine fundierte Ausbildung und eine angenehme Lernatmosphäre. Dank modernster Lehrmethoden und persönlicher Betreuung hat sich Easy Driver einen hervorragenden Ruf erarbeitet und ist die erste Wahl für viele Fahrschüler in Hagen und Umgebung. Mit Easy Driver sind Sie bestens auf alle Herausforderungen des Straßenverkehrs vorbereitet.
 

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  • Mofa
  • Klasse AM
  • Klasse A1
  • Klasse A2
  • Klasse A
  • Klasse B
  • Klasse BE
  • Klasse C1
  • Klasse C1E
  • Klasse C
  • Klasse CE
Mofa
Mofa
  • Definition: Der Mofa-Führerschein berechtigt zum Führen eines Mofas mit maximal 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.
  • Alter: Das Mindestalter für den Mofa-Führerschein beträgt 15 Jahre.
  • Theorieprüfung:
    • Die Theorieprüfung besteht aus 20 Fragen.
    • Es dürfen maximal 7 Fehlerpunkte gemacht werden, um die Prüfung zu bestehen.
  • Praxisprüfung: Es ist keine praktische Prüfung erforderlich, allerdings muss eine praktische Ausbildung in der Fahrschule absolviert werden.
  • Ausbildung:
    • Die Ausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht.
    • Insgesamt müssen mindestens 6 Doppelstunden Theorie und eine praktische Übungseinheit absolviert werden.
  • Gültigkeit: Der Mofa-Führerschein ist unbefristet gültig.
  • Weitere Hinweise: Der Mofa-Führerschein ist der einfachste und kostengünstigste Einstieg in den motorisierten Straßenverkehr.
  • Klasse AM
    Klasse AM
    Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit

    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
    • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
    • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW

    Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e mit

    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
    • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm3 (bei Selbstzündungsmotoren) und
    • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und
    • einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und
    • höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz

    Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit

    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
    • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und
    • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW (Klasse L6e-A) bzw. 6 kW (Klasse L6e-B) und
    • einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg,
    • höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz
    Klasse A1
    Klasse A1
    Krafträder mit

    • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
    • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
    • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
    auch mit Beiwagen.

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

    • symmetrisch angeordneten Rädern und
    • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
    • Leistung von bis zu 15 kW
    Klasse A2
    Klasse A2
    Krafträder mit

    • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
    • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
    auch mit Beiwagen.
    Klasse A
    Klasse A
    Krafträder mit

    • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
    auch mit Beiwagen.

    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

    • Leistung von mehr als 15 kW oder
    • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
    • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
    • Leistung von mehr als 15 kW.
    Klasse B
    Klasse B
    Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

    • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
    • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
    • auch mit Anhänger
    • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
    • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

    Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

    • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
    • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
    Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
    Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1

    Klasse BE
    Klasse BE
    Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
    Klasse C1
    Klasse C1
    Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit

    • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und
    • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
    auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

    Klasse C1E
    Klasse C1E
    Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit

    • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und
    • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.

    Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit

    • Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
    • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
    Klasse C
    Klasse C
    Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit

    • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und
    • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
    auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
    Klasse CE
    Klasse CE
    Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

    Unsere Fahrzeugklassen

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